Ihre Rechte nach dem Verkehrsunfall
Einführung in die Rechte eines Geschädigten durch einen Kfz-Unfall
Sie werden bei dem Kontakt mit der gegnerischen Kfz-Versicherung auf Profis treffen, welche jeden Tag mit der Regulierung von Verkehrsunfällen zu tun haben. Die Mitarbeiter der Kfz-Versicherungen sind bestens geschult und haben nur eins im Sinn, nämlich die Kosten so niedrig wie möglich zu halten. Auch wenn Sie am Telefon ein anderes Gefühl haben, wer zahlen muss ist nicht Ihr Freund! Der Mitarbeiter wird in erster Linie versuchen die Interessen der Versicherung – seines Arbeitgebers – zu vertreten, erst danach kommen die Interessen des Anspruchstellers, nämlich Ihre.
Um Ihnen eine kurze Übersicht zu geben, an welchen Punkten die Autoversicherungen gerne Kürzungen bei der Schadenregulierung vornehmen, habe ich Ihnen auf diesen Unterseiten einige wichtige Punkte zusammengefasst, auf die Sie achten, oder im Zweifelsfalle Ihren Anwalt oder mich kontaktieren sollten, um Unterstützung zu erhalten. Rechtsanwaltkosten und die Kosten für das erstellen des Kfz-Gutachtens sind nur zwei von sehr vielen Ansprüchen die Sie als geschädigter haben.
Bei meinen externen Links und Videos habe ich Ihnen seriöse Quellen zusammengestellt, damit Sie sich einen Überblick verschaffen können, wie Kfz-Versicherungen bei der Schadenregulierung versuchen, Ihnen Ihr Geld streitig zu machen.
130-Prozent-Regel
Bei der Sogenannten 130%-Regelung geht es um die Reparaturwürdigkeit eines Fahrzeuges. Übersteigen die ermittelten Reparaturkosten nach einem Kfz-Sachverständigengutachten den Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeuges, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.
Nutzungsausfallentschädigung
Dieser Anspruch entsteht, wenn Ihr Auto oder Motorrad durch einen unverschuldeten Verkehrsunfall nicht weiter nutzungsfähig ist, denn Sie müssen die Kosten wie z.B. Kfz-Steuer oder Versicherung für Ihr Fahrzeug weiterhin bezahlen und benötigen ein Pkw oder Motorrad um weiterhin mobil bleiben zu können. Das Fahrzeug könnten Sie sich dann bei einer Autovermietung mieten.
Entsorgungskosten für Unfallfahrzeuge
Einen Autounfall zu haben ist schon schlimm genug. Wenn noch dazu der fahrbare Untersatz irreparabel beschädigt wurde, bleibt oft nur der traurige Gang zur Autoentsorgung. Hier erfahren Sie, welche Kosten bei der Entsorgung eines Unfall-Kfz anfallen können.
Bei Unfällen ist es, was die Kosten angeht, ausschlaggebend, wer den Unfall verursacht hat.
Reparaturkosten
Die Reparaturkosten werden von der gegnerischen Kfz-Versicherung nur erstattet, wenn kein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Dieser ist bei einem Kraftfahrzeug erreicht, wenn der Reparaturaufwand (Reparaturkosten zzgl. Wertminderung) den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs vor dem Unfall um mehr als 30 Prozent übersteigt (sog. „Integritätsinteresse“ bzw. 130%-Regelung).
Wertminderung
Bei der Wertminderung für Ihr Auto oder Motorrad wird zwischen technischer und merkantiler Wertminderung unterschieden.
Rechtsanwaltkosten werden von der Kfz-Haftpflichtversicherung erstattet
Darf ich mir einen Rechtsanwalt meiner Wahl suchen? Was kostet mich dieser?
Ja, Sie dürfen sich einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl suchen. Dies ist auch sehr ratsam, da Kfz-Versicherungen gerne probieren, die im Kfz-Gutachten aufgelisteten Kosten zu drücken.
Schadensersatz nach dem Autounfall
Viele durch einen Autounfall finanziell und körperlich (sogenannter Personenschaden) geschädigte Personen fragen sich wie man nach dem Unfall an Schadensersatz kommt. Zunächst sollten Sie eines tun, nicht alles glauben was die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung Ihnen sagt.
Abschleppkosten für das verunfallte Kfz (Auto oder Motorrad)
Sollte Ihr Pkw oder Motorrad nach einem Kfz-Unfall nicht mehr fahrfähig sein, so sind die Abschleppkosten zur nächstgelegenden Vertrags- oder Fachwerkstatt durch die gegnerische Versicherung zu erstatten.
An- und Abmeldekosten
Die Ab- und Anmeldekosten, die nach einem Totalschaden für die Abmeldung des alten Fahrzeuges und die Neuzulassung eines neuen Fahrzeuges bei der Kfz-Zulassungsstelle entstehen, muss die gegnerische Versicherung erstatten.