Schadensregulierung nach einem Unfall

Erste Maßnahmen nach einem Unfall

Da es an einem Unfallort hektisch zugehen kann, lohnt es sich, Punkt für Punkt einer Checkliste zu folgen:

  1. Unfallstelle sichern: Legen Sie eine Warnweste an, sichern Sie den Unfallort durch Warnblinker und -dreieck und helfen Sie Verletzten
  2. Polizei alarmieren: Verständigen Sie auch bei kleinen Schäden die Polizei. Diese entscheidet am Unfallort anhand des Schadens, ob der Fall polizeilich aufgenommen wird
  3. Nichts anfassen: Belassen Sie die Unfallstelle bis zum Eintreffen der Polizei, wie sie ist.
  4. Beweisaufnahme: Fertigen Sie eine Unfallskizze an oder nehmen Sie Bilder auf
  5. Füllen Sie einen Unfallbericht aus: das Formular erhalten Sie jederzeit bei Ihrer Versicherung. Wenn Sie kein Formular zur Hand haben, notieren Sie die Führerscheindaten des Fahrers. Ebenso die des Kfz-Halters aus den Fahrzeugpapieren
  6. Zeugen suchen: Vergewissern Sie sich, ob andere Verkehrsteilnehmer den Unfall gesehen haben. Nehmen Sie deren Personalien für spätere Fragen auf
  7. Geben Sie kein Schuldgeständnis ab: Sie sind nicht verpflichtet, die Art Ihrer Beteiligung am Unfall anzugeben, selbst wenn Sie der alleinige Verursacher sein sollten. Berufen Sie sich lieber auf Ihr Recht zu schweigen, denn ein übereiltes Schuldeingeständnis kann dazu führen, dass Versicherungen Ihnen Leistungen verweigern
  8. Schaden melden: Sobald wieder etwas Ruhe eingekehrt ist, melden Sie den Schaden bei Ihrer Kfz-Versicherung

Die Leistungen eines Kfz-Gutachters bei der Schadensregulierung nach einem Unfall

Als Kfz-Gutachter biete ich Ihnen professionelle Hilfe bei der Schadensregulierung an. Dafür übernehme ich die Korrespondenz mit der gegnerischen Kfz-Versicherung. Bei der Schadensfestlegung berufe ich mich auf ein Kfz-Gutachten, das ich für Sie erstelle. Hier wird die Höhe des Schadens im Detail aufgelistet. Für die Berechnung beziehe ich verschiedene Faktoren mit ein:

  • Wiederbeschaffungswert
  • Nutzungsausfallentschädigung oder Kosten eines Mietwagens
  • merkantile Wertminderung
  • Reparaturkosten und Reparaturdauer

Basierend auf diesem Gutachten sorge ich dafür, dass Sie auf außergerichtlichem Wege Ihre Schadensersatzansprüche erhalten. Inzwischen passiert es immer häufiger, dass Versicherungen eingereichte Gutachten von externen Firmen auf ihre Plausibilität prüfen lassen. Daraufhin kommt es nicht selten zu Streichungen einiger der aufgelisteten Kostenpunkte. Ich gehe mit Ihnen die einzelnen Streichungen durch und vermittle Ihnen im Falle nicht berechtigter Streichungen einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.

Tipp: Auch wenn die Versicherung des Unfallgegners schon einen anderen Gutachter beauftragt hat, haben Sie als Geschädigter in einem Haftpflichtfall das Recht, einen eigenen Gutachter mit der Bewertung der Schadensansprüche zu betrauen. Die Kosten für das Gutachten sind als Schadensposition erstattungspflichtig.

Die Reparatur bei der Schadensregulierung nach einem Unfall

Als Geschädigter eines Unfalls können Sie sich bis zu 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes erstatten lassen. Bei der Abrechnung der Reparaturkosten haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie lassen den Schaden fiktiv abrechnen, dabei erhalten Sie, basierend auf einem Gutachten, den Geldwert, den eine Reparatur kosten würde. Oder sie lassen Ihr Auto in einer Kfz-Werkstatt Ihrer Wahl reparieren und reichen die Rechnung bei der Versicherung ein. Bei der Wahl einer geeigneten Werkstatt oder eines Lackierers stehe ich Ihnen beratend zur Seite.

Während Sie Ihr Auto nicht nutzen können, haben Sie das Recht auf einen Mietwagen. Hier gibt es einige Bedingungen: Sie müssen sich nach einem preiswerten Verleiher umsehen und das Mietauto darf maximal in der gleichen Fahrzeugklasse wie Ihr beschädigtes Kfz liegen. Bei einem Totalschaden steht Ihnen für maximal drei Wochen ein Mietauto zu. Gerne vermittle ich Ihnen einen Autovermieter, der für Sie infrage kommende Autotypen führt.

Wenn Sie nicht zwingend auf ein Auto angewiesen sind, steht es Ihnen frei, statt eines Mietwagens einen Nutzungsausfall geltend zu machen. Damit erhalten Sie für jeden Werkstatttag eine pauschale Ausgleichszahlung.

Bei Fragen rund um die Schadensregulierung können Sie mich gerne telefonisch unter der Nummer +49 (0)163 77 73 343 sowie jeder Zeit auch per Mail kontaktieren.