Wird das Sachverständigenhonorar von der gegnerischen Kfz-Versicherung bezahlt?
Das Sachverständigenhonorar richtet sich nach der Höhe des Schadens am Kraftfahrzeug.
Die Kosten für einen Kfz-Gutachter hängen von vielen Faktoren ab. Sowohl bei einem Unfallgutachten als auch bei einem Wertgutachten oder einem kaufbegleitenden Gutachten kann man die Preise daher nicht genau bestimmen. Gerne gebe ich Ihnen jedoch einen <strong>Überblick über die möglichen Kosten</strong>, mit denen Sie unter dem Strich bei den unterschiedlichen Kfz-Gutachten rechnen müssen.
Die Kosten für einen Kfz-Gutachter bei einem Unfall
Nach einem unverschuldeten Unfall lohnt es sich, wenn Sie einen Kfz-Gutachter heranziehen. Der Sachverständige erstellt Ihnen ein Gutachten, das die Versicherung folglich als Schadensnachweis akzeptiert. Die genauen Kosten des Kfz-Gutachters bemessen sich anhand des Schadens. Folglich benennt man vor Begutachtung des Schadens keine detaillierten Preise. Im Normalfall verursacht ein Gutachten Beträge im dreistelligen Bereich. Die Kosten setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen:
- Grundhonorar: Das Grundhonorar bemisst sich am entstandenen Schaden. Je nach Schadenshöhe erhebt man ein Grundhonorar zwischen 120 und 1500 €. Je höher der Schadenswert ist, desto niedriger ist der zu zahlende prozentuale Anteil. So rechnet man zum Beispiel bei einem Schadenswert von 2.000 € mit Kosten um die 300 € (15 Prozent). Bei einem Schadenswert von 10.000 € kostet das Guthaben um die 700 €, was nur einem 7-prozentigen Anteil entspricht.
- Nebenkosten: Nebenkosten entstehen unter anderem aus Porto, Telefonaten, Fotos des Schadens oder Fahrten des Kfz-Gutachters.
Wer zahlt die Kosten eines Kfz-Gutachters?
Wenn Sie der Geschädigte bei einem unverschuldeten Unfall sind, trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Kosten. Falls der Unfallgegner nicht in eine niedrigere Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft werden möchte, begleicht er die Rechnung selbst. Ansonsten geht er für seine Versicherung in Vorleistung, wobei er die Rechnung anschließend der Versicherung vorlegt. Nach Vereinbarung können Sie eine Abtretungserklärung zugunsten des Sachverständigen unterzeichnen. Liegt diese Erklärung vor, kann der Sachverständige seinen Honoraranspruch direkt mit der Versicherung abrechnen.
Kosten für andere Kfz-Gutachten
Neben den Unfallgutachten biete ich Ihnen auch Wertgutachten oder begleitende Gutachten beim Kauf eines Pkws an. Die Preise liegen bei einem gängigen Pkw-Modell meist im unteren dreistelligen Bereich. Bei Fragen zu den einzelnen Kostenpunkten für Ihren Pkw können Sie mich gerne telefonisch unter der +49 30-47 01 75 07 sowie jeder Zeit auch per Mail kontaktieren.