Schadensersatz nach dem Autounfall

Schadensersatz nach dem Autounfall

Welcher Schadensersatz steht mir nach dem unverschuldeten Verkehrsunfall mit meinem Auto zu?

Viele durch einen Autounfall finanziell und körperlich (sogenannter Personenschaden) geschädigte Personen fragen sich wie man nach dem Unfall an Schadensersatz kommt. Zunächst sollten Sie eines tun, nicht alles glauben was die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung Ihnen sagt. Die gegnerische Pkw-Versicherung ist rechtlich gesehen Ihr Gegner welcher Ihnen nun Schadensersatz und eventuell auch Schmerzensgeld in Form von Geld schuldet. Aber was gehört alles zum Schadensersatz nach dem Unfall mit Ihrem Pkw oder Motorrad. Hier mal eine Zusammenfassung der gängigsten Schadensersatzansprüche nach dem Autounfall:
01

Schmerzensgeld

Sie haben einen körperlichen Schaden (Personenschaden) erlitten, dann können Sie grundsätzlich Schmerzensgeld bei der gegnerischen Auto-Haftpflichtversicherung geltend machen. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich meistens bei Verkehrsunfallschäden nach dem Umfang des körperlich und gesundheitlich eingetretene Schaden. Es gibt Umstände, welche Schmerzensgelderhöhend wirken können, z.B. wenn der Autofahrer, also der Unfallverursacher, Fahrerflucht begangen hat oder durch Trunkenheit am Steuer (besoffen Auto gefahren ist) oder Drogenkonsum (gekifft oder andere Betäubungsmittel genommen hat) den Autounfall durch die eigentliche Fahruntüchtigkeit herbeigeführt hat.

02

Babysitterkosten

Sie müssen Erledigungen machen, welche im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall stehen (z.B. Auto in die Kfz-Werkstatt bringen), dann bekommen Sie die angefallenen Babysitterkosten von der Versicherung des Unfallverursachers erstattet. Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie Ihren Nachbarn oder Ihre Nichte beauftragen um auf Ihr Kind aufzupassen. Auch diese können Sie mit ca. 15€/Stunde entlohnen.

03

Beschädigte Bekleidung

Ihre Kleidung bzw. ein einzelnes Kleidungsstück ist durch den Verkehrsunfall beschädigt oder verschmutzt, dann muss der Unfallverursacher auch für die Kosten eines Neukaufs oder den entstandenen Reinigungskosten Schadensersatz leisten. Natürlich kann man das auch auf die beschädigte Sonnenbrille oder Markenuhr anwenden. Jeder durch den Verkehrsunfall eingetretene Schaden muss ersetzt werden.

04

Innenreinigung des Autos

Durch den Autounfall ist Ihr Cafe oder eine Dose Ihres Erfrischungsgetränks ausgekippt, dann muss die Innenreinigung Ihres Fahrzeugs von dem Verursacher des Verkehrsunfalls bezahlt werden. Sollte eine Reinigung nicht möglich sein, dann müssten eventuell die Autoteile komplett ausgetauscht werden.

05

Rückstufung in der Kfz-Kaskoversicherung

Sie wurden durch den Auto- oder Motorradunfall in Ihrer Kaskoversicherung zurückgestuft, also Ihr Schadensfreiheitsrabatt heruntergesetzt, dann besteht auch hier ein Anspruch auf Ersatz des Schadens zu dem Teil, zu dem der Unfallverursacher für den restlichen Schaden an Ihrem Auto aufkommen muss. Dies ist gerade interessant wenn es zum Thema Quotelung nach dem Verkehrsunfall kommt.

Der Begriff des Quotenvorrechts sollte jedem guten Fachanwalt für Verkehrsrecht ein Begriff sein. Das Quotenvorrecht sagt aus, dass wenn ein Unfall nach Quote mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung abgerechnet wird und der Geschädigte seine Vollkaskoversicherung in Anspruch nimmt um den vollen Schaden an seinem Auto regulieren zu lassen, dass er dann von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners bestimmte Schadenpositionen zu 100% geltend machen kann.

06

Überziehungszinsen / Zinsen für den Kredit

Sie müssen nach dem Verkehrsunfall zunächst in Vorleistung treten. Dies ist vom Gesetzgeber so vorgegeben, damit der Geschädigte sich an die Schadensminderungspflicht hält. Um Ihr Auto aber sofort nach dem Unfall reparieren zu lassen müssen Sie das Geld für die Reparatur zunächst vorstrecken. Wenn Sie für dieses Geld marktübliche Zinsen bezahlen müssen, dann werden diese Überziehungszinsen oder Kreditzinsen von der gegnerischen Kfz-Versicherung erstattet.

07

Unkostenpauschale

Nach einem Verkehrsunfall entstehen dem Geschädigten meistens Kosten (Porto, Telefon, usw.) welche durch einen Pauschalbetrag ausgeglichen werden. Die Höhe der Unkostenpauschale beträgt ca. 25-30 €. Sollten höhere Beträge angefallen sein, so sind diese zwar erstattungsfähig, müssen allerdings im einzelnen nachgewiesen werden.