Reparaturbestätigung

Reparaturbestätigung vom Kfz-Gutachter in Berlin Reinickendorf

Sie haben Ihr Auto oder Motorrad selbst repariert oder besitzen keine geeignete Rechnung, welche Ihnen als Beleg bei der Kfz-Versicherung für die Reparatur dient, um Ihre Ansprüche auf Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkosten geltend zu machen, dann dient Ihnen eine Bestätigung für die durchgeführte Reparatur von mir als Kfz-Gutachter, um Ihre Ansprüche bei der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung durchzusetzen.

Wann benötigen Sie eine Reparaturbestätigung?

  • wenn der Pkw oder das Motorrad in Eigenregie repariert wurde
  • wenn keine geeignete Rechnung von einer Kfz-Werkstatt vorhanden ist

Wozu benötigen Sie eine Reparaturbestätigung?

  • als Beleg der Reparatur für die Kfz-Versicherung
  • als Grundlage der Nutzungsausfallentschädigung
  • um die Kosten für einen Mietwagen geltend zu machen

Der Geschädigte hat das Recht nach einem unverschuldeten Auto-Unfall einen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen, eine Reparaturbestätigung anzufertigen. Diese Bestätigung über die sach- und fachgerechte Reparatur des Pkw’s dient Ihnen, um die Nutzungsentschädigung bei der gegnerischen Kfz-Versicherung geltend zu machen. Die Kosten für die Reparaturbestätigung müssen ebenfalls von der Pkw-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners getragen werden.