Reparaturbestätigung vom Kfz-Gutachter in Berlin Reinickendorf
Sie haben Ihr Auto oder Motorrad selbst repariert oder besitzen keine geeignete Rechnung, welche Ihnen als Beleg bei der Kfz-Versicherung für die Reparatur dient, um Ihre Ansprüche auf Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkosten geltend zu machen, dann dient Ihnen eine Bestätigung für die durchgeführte Reparatur von mir als Kfz-Gutachter, um Ihre Ansprüche bei der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung durchzusetzen.
Wann benötigen Sie eine Reparaturbestätigung?
- wenn der Pkw oder das Motorrad in Eigenregie repariert wurde
- wenn keine geeignete Rechnung von einer Kfz-Werkstatt vorhanden ist
Wozu benötigen Sie eine Reparaturbestätigung?
- als Beleg der Reparatur für die Kfz-Versicherung
- als Grundlage der Nutzungsausfallentschädigung
- um die Kosten für einen Mietwagen geltend zu machen
Der Geschädigte hat das Recht nach einem unverschuldeten Auto-Unfall einen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen, eine Reparaturbestätigung anzufertigen. Diese Bestätigung über die sach- und fachgerechte Reparatur des Pkw’s dient Ihnen, um die Nutzungsentschädigung bei der gegnerischen Kfz-Versicherung geltend zu machen. Die Kosten für die Reparaturbestätigung müssen ebenfalls von der Pkw-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners getragen werden.