Nutzungsausfallentschädigung

Nutzungsausfallentschädigung

Wann bekomme ich eine Nutzungsausfallentschädigung / Mietwagenkosten erstattet?

Dieser Anspruch entsteht, wenn Ihr Auto oder Motorrad durch einen unverschuldeten Verkehrsunfall nicht weiter nutzungsfähig ist, denn Sie müssen die Kosten wie z.B. Kfz-Steuer oder Versicherung für Ihr Fahrzeug weiterhin bezahlen und benötigen ein Pkw oder Motorrad um weiterhin mobil bleiben zu können. Das Fahrzeug könnten Sie sich dann bei einer Autovermietung mieten.
Die Nutzungsausfallentschädigung wird allerdings nur erstattet, wenn Sie für die Dauer der unfallbedingten Reparaturzeit oder bei einem Totalschaden für die Dauer der Wiederbeschaffung auf einen Mietwagen verzichten.

Die Höhe des Nutzungsausfalls ist in mehrere Klassen aufgeteilt und richtet sich nach dem Fahrzeugtypen, welcher zu Schaden gekommen ist. Selbstverständlich wird diese Nutzungsausfallklasse Ihres Fahrzeugs von mir im Kfz-Gutachten festgehalten.

Also, was tun nach einem Kfz-Unfall wenn Sie mobil bleiben wollen?

Sehr viele Menschen sind auf ihr Auto oder Motorrad angewiesen um den täglichen Arbeitsweg zurückzulegen, oder um mit dem Kraftfahrzeug den Lebensunterhalt zu verdienen. Deswegen können manche nicht auf ein Fahrzeug verzichten und müssen sich ein Ersatzfahrzeug beschaffen. Ist Ihr Pkw noch fahrbereit, dann fahren Sie in Ruhe nach hause und suchen sich einen Autovermieter. Manche Autovermieter bringen Ihnen ein Ersatzfahrzeug ohne Zusatzkosten direkt vor die Haustür. Ist Ihr eigenes Auto nicht mehr fahrbereit und es musste Abgeschleppt werden, dann können Sie Ihre Heimfahrt bei einer Strecke bis zu 100Km mit einem Taxi fortsetzen. Reichen Sie dafür die Rechnung über die Taxifahrt bei der gegnerischen Kfz-Versicherung ein.

Sollte Ihnen ein Unfall auf einer Reise passieren und das Auto ist nicht mehr verkehrssicher und auch mit einer Notreparatur nicht wieder herzustellen, sollten Sie sich eine Überregionale Autovermietung suchen welche Ihnen das Ersatzfahrzeug vorbeibringt.