Kostenvoranschlag für Ihr Auto oder Motorrad

Kfz-Gutachten oder Kostenvoranschlag nach einem Unfall – was ist besser?

Wenn Sie ohne Schuld in einen Unfall verwickelt wurden, haben Sie ein Anrecht auf eine Schadensregulierung durch die Kfz-Versicherung des Unfallgegners. Damit Sie diese Ansprüche geltend machen können, müssen Sie den Schaden jedoch erst einmal beziffern. Dafür haben Sie die Wahl zwischen einem Kfz-Gutachten und einem Kostenvoranschlag. Ich erkläre Ihnen, wann Sie welche Option bevorzugen sollten und welche Leistungen, die jeweilige Option enthält.

Der Unterschied zwischen einem Kfz-Gutachten und einem Kostenvoranschlag

Ein Kostenvoranschlag ist so etwas wie die abgespeckte Variante eines Gutachtens. Einen Kostenvoranschlag erstelle ich selbstverständlich deutlich günstiger und schneller als ein Gutachten. Dieser bezieht sich aber nur auf die zu erwartenden Reparaturkosten.

Dabei ist außerdem zu beachten, dass der von einer Kfz-Werkstatt erstellte Kostenvoranschlag immer nur eine subjektive Einschätzung der Kosten sein kann. So zieht die Werkstatt, die das Gutachten erstellt, einen geschätzten Stundenlohn für die Berechnung heran. Es kommt häufig vor, dass Versicherungen diesen Kostenvoranschlag anzweifeln. Sie unterstellen der Kfz-Werkstatt, die Rechnung höher anzusetzen, als sie eigentlich ist. Um diese Probleme zu vermeiden, lohnt es sich, den Kostenvoranschlag von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen erstellen zu lassen.

Die Vorteile eines Kfz-Gutachtens gegenüber eines Kostenvoranschlags

Als Grundlage für die Schadensabwicklung zieht man meist ein Kfz-Gutachten heran, das nur von einem anerkannten Kfz-Sachverständigen erstellt werden darf. Die Kosten, die der Sachverständige für das Gutachten aufruft, trägt die Versicherung des Unfallgegners. Dabei können Sie selber entscheiden, welchen Kfz-Sachverständigen Sie mit dem Erstellen des Gutachtens betrauen möchten. Im Gegensatz zu einem Kostenvoranschlag beinhaltet ein Kfz-Gutachten folgende, für die Schadensregulierung relevante, Punkte:

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  • Nutzungsausfallentschädigung/Mietwagenkosten: Wenn Sie Ihr Auto nach einem unverschuldeten Unfall nicht nutzen können, steht Ihnen eine Entschädigung zu. Sie können sich dabei für einen Mietwagen mit Kostenübernahme entscheiden,  oder Sie erhalten eine Nutzungsausfallentschädigung für jeden Tag, an dem Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen können.
  • Wiederbeschaffungswert: In einem Gutachten legt man die Summe fest, die aufgewendet werden müsste, um ein Fahrzeug zu kaufen, das den gleichen Wert wie Ihr Fahrzeug vor dem Unfall hat.
  • Restwert: Der Restwert ist die Summe, zu der Sie Ihr Kfz nach dem Unfall noch verkaufen könnten. Dieser Wert spielt besonders dann eine Rolle, wenn es sich um einen Totalschaden handelt.
  • merkantile Wertminderung: Die merkantile Wertminderung ist eine theoretische Minderung. Es handelt sich um die Differenz aus dem, was das Fahrzeug bei einem Wiederverkauf ohne den Unfall wert wäre und dem, was das Fahrzeug nun wert ist. Diese Differenz steht Ihnen zu.

Sollten Sie diese Ansprüche nicht mit einem professionellen Gutachten eines Kfz-Sachverständigen geltend machen, kann sich der Schaden, der Ihnen entsteht, auf mehrere tausend Euro belaufen.

Wann ist ein Kostenvoranschlag zu bevorzugen?

In fast allen Fällen ist es ratsam, nach einem Unfall ein Kfz-Gutachten erstellen zu lassen. Die einzige Ausnahme besteht dann, wenn Ihr Kfz lediglich einen Bagatellschaden davongetragen hat. Ein Bagatellschaden liegt dann vor, wenn die Schadenssumme unter 750,00 € liegt. In diesen Fällen übernimmt die gegnerische Kfz-Versicherung nicht die Kosten für ein umfangreiches Gutachten eines Kfz-Sachverständigen, da die Kosten hierfür einen Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht darstellen. Die Kosten für einen Kostenvoranschlag muss die Versicherung nach § 91 Absatz 1 der Zivilprozessordnung hingegen übernehmen.

Wenn Sie Fragen zu Kfz-Gutachten haben oder nicht sicher sind, ob es sich bei Ihrem Fahrzeugschaden um einen Bagatellschaden handelt, können Sie sich gerne bei mir melden. Sie erreichen mich telefonisch unter der der Nummer +49 (0)163 77 73 343 sowie jeder Zeit auch per Mail.